Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sandra Viehoefer, „Dummy mit Passion“, Birkenstraße 6a, 76870 Kandel
1 . Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Sandra Viehoefer „Dummy mit Passion“ , im Folgenden auch als „Veranstalter“ bezeichnet und dem Vertragspartner, im Folgenden als "Kunde" oder "Teilnehmer" bezeichnet. Diese AGB gelten auch für Veranstaltungen, die der Veranstalter mit Gastreferenten organisiert. In diesem Fall gelten die gleichen Rechte und Pflichten für den Gastreferenten wie für den Veranstalter.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich an den Veranstalter absenden.
2 . Kunden
Das Angebot vom Veranstalter richtet sich an Unternehmer und Verbraucher gleichermaßen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertragsschluss zu Zwecken ausführt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages mit dem Veranstalter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB).
3 . Vertragsgegenstand
Das Angebot umfasst Einzeltrainings, Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Vorträge, Trainingsferien, Coaching, Hospitation sowie weitere Aktivitäten für Hund und Halter bzw. den Kunden, im weiteren allgemein als „Veranstaltung“ bezeichnet. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem auf seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
Der Vertrag kommt über das vom Kunden ausgewählte Leistungsangebot sowie der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters zustande.
Zur Sicherstellung eines effizienten Trainings kann ein vorheriges Informationsgespräch oder ein Treffen erforderlich sein. Die Teilnahme an den genannten Aktivitäten erfolgt schlussendlich nach Ermessen des Veranstalters. Die Teilnahme ist ausschließlich dem Vertragsunterzeichnenden Teilnehmer bzw. Kunden mit dem im Vorfeld festgelegten Hund oder Hündin (im folgenden Allgemein als „Hund“ bezeichnet) gestattet. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht zulässig.
Alle Trainingsvorschläge werden von den Teilnehmern in eigener Verantwortung und auf rein freiwilliger Basis umgesetzt. Ein Erfolg der Kurse kann daher nicht garantiert werden, zumal dieser von verschiedenen Faktoren und der individuellen Wahrnehmung abhängt.
4 . Kommunikation
Der Kunde stimmt den auf der Webseite aufgeführten Datenschutzbestimmungen zu, einschließlich der Kontaktaufnahme und Kommunikation per Telefon, Post, E-Mail, SMS, WhatsApp und iMessage. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter ihn auf diesen Wegen kontaktiert, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.
5 . Vertragserfüllung, Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweils mit dem Kunden geschlossenen Vertrag ausgewiesene Vergütung für die Veranstaltung. Bei allen Preisen enthalten sind sämtliche Steuern und Abgaben wie ausgewiesen.
Der Kunde ist in Bezug auf die Vergütung für die Veranstaltung vorleistungspflichtig. Sämtliche Zahlungen sind unmittelbar nach Erhalt der Rechnung oder nach schriftlicher Vereinbahrung ohne Abzug fällig. Sollte kein Fälligkeitsdatum in der Rechnung ausgewiesen sein, oder die Fälligkeit unter § 11 „Spezifische Veranstaltungsbedingungen“ beschrieben sein, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Ungeachtet dessen muss die Zahlung in jedem Fall spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung nachweislich und vollständig überwiesen sein. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
Erfolgt die Zahlung der Rechnung nicht nachweislich spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung oder sagt der Kunde den Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn ab, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht gemäß §§ 611, 615 BGB entfällt
Ergänzende Bedingungen werden unter § 11 „Spezifische Veranstaltungsbedingungen“ beschrieben.
6 . Abbruch, Stornierung, Verschiebung, Anpassung
Durch Ausfall des Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen/Leistungen vom Veranstalter auch kurzfristig ohne einhaltung einer Frist abgesagt oder verschoben werden.
Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs durch den Veranstalter wird die anteilige Gebühr erstattet und auf das Konto des Kunden beglichen, von dem die ursprüngliche Zahlung der Kursgebühr erfolgte.
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfindet, oder die Veranstaltung der geringeren Teilnehmerzahl entsprechend anzupassen. Bei Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bricht der Kunde die Veranstaltung ab oder ist er an einzelnen oder mehreren Terminen des Veranstaltungszeitraums, beispielsweise aufgrund von Krankheit, beruflichen Verpflichtungen, Urlaub, oder Ähnliche verhindert, erfolgt weder eine anteilige Berechnung noch eine Rückerstattung der Gebühr durch den Veranstalter; ein Nachholen der Veranstaltung an einem anderen Tag, in einer anderen Gruppe, als Einzeltraining oder durch Verlängerung des Kursblocks ist ausgeschlossen. Eine Verletzung der in den nachfolgenden Paragraphen beschriebenen Bedingungen wird als Vertragsbruch gewertet und wie ein Abbruch der Veranstaltung durch den Kunden behandelt.
Für Leistungen, die bis zur Beendigung oder dem Abbruch der Teilnahme an einer Veranstaltung erbracht wurden, wird keine Rückerstattung gewährt. Dies gilt insbesondere auch bei Verhinderung des Vertragsunterzeichnenden (s. § 3 und 5).
Generell sind Terminabsagen schriftlich vor zu nehmen.
7 . Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
Der Kunde verpflichtet sich, nur mit einem behördlich angemeldeten, gesunden und geimpften Hund, der insbesondere frei von ansteckenden Krankheiten ist, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Impfpass des Hundes einzusehen und die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern, falls der gesundheitliche Zustand des Hundes oder eine unzureichende Impfabdeckung nach Einschätzung des Veranstalters eine Teilnahme nicht zulassen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung über Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes, wie z. B. übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit, zu informieren. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahme unter unzumutbaren Umständen zu verweigern.
In diesem Fall ist eine Erstattung der Veranstaltungsgebühren ausgeschlossen. Es wird auf die Regelungen auf § 6 verwiesen.
Außer bei Einzeltrainings ist die Läufigkeit einer zur Veranstaltung angemeldeten Hündin dem Veranstalter spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Hündin von der Teilnahme auszuschließen (eine läufige Hündin ist i.d.R. von der Veranstaltung ausgeschlossen). Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht. Auch hier wird auf die Bestimmungen auf § 6 verwiesen.
8 . Haftung
Der Teilnehmer bleibt zu jederzeit für die Aufsicht und Sorgfaltspflicht über seinen Hund verantwortlich und wird auch während der Veranstaltung davon nicht entbunden.
Der Kunde versichert, eine gültige Haftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund zu besitzen und auf Aufforderung des Veranstalters unverzüglich einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Liegt keine gültige Haftpflichtversicherung vor, sind der Kunde und sein Hund von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Ungeachtet dessen haftet der Kunde bzw. Hundehalter für alle durch ihn oder den Hund verursachten Sach- und Personenschäden.
Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen Fähigkeiten sowie die seines Hundes realistisch einzuschätzen. Eine Haftung des Veranstalters sowie der Gastreferenten für Schäden oder Verletzungen im Rahmen der Veranstaltung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Ferner wird auf die Bestimmungen auf § 6 verwiesen.
9 . Urheberecht und Geistiges Eigentum
Das Anfertigen jeglicher Aufnahmen, wie Fotos, Videos oder Audioaufnahmen, von der Veranstaltung, dem Veranstalter, den Teilnehmern und/oder den Hunden sowie das Kopieren, Verbreiten oder Veröffentlichen von Veranstaltungsunterlagen und -inhalten ist untersagt. Bereits getätigte Aufnahmen sind nachweislich und dauerhaft zu löschen. Ein Verstoß wird gemäß den Bestimmungen des Urheberrechts (§ 97 UrhG) geahndet und kann im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu Schadensersatzansprüchen oder Geldstrafen führen. Bei wiederholtem Verstoß während der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, den Kunden ohne Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Es gelten die Bestimmungen unter § 6.
10 . Anreise und Unterkunft
Anreise, Unterkunft, Verpflegung und ähnliche Leistungen sind in der Regel nicht Bestandteil des Vertrags. Hinweise auf Unterkünfte oder reservierte Kontingente durch den Veranstalter sind unverbindliche Empfehlungen. Verträge über Unterkunft oder Verpflegung werden ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter (z.B. Unterkunft, Restaurant, etc.) geschlossen. Der Kunde ist in der Verantwortung sich über die Stornobedingungen und AGB’s der jeweiligen Unterkunft zu informieren.
11 . Spezifische Veranstaltungsbedingungen
11.1 Allgemein
Die im weiteren aufgeführten spezifisichen Veranstaltungsbedingungen gelten ergänzend zu den bereits genannten allgemeinen Bedingungen beschrieben in §1 bis §10.
11.1.1 Trainingsort
Die Veranstaltung findet immer an einem vom Trainer ausgewählten Ort statt. Der Ort wird für die jeweils spezifische Veranstaltung rechtzeitig bekannt gegeben.
11.1.2 Wetterbedingungen
Eine Veranstaltung findet in der Regel bei jedem Wetter, außer bei Eintreten von Unwettern und weiteren extremen Wetterbedingungen am Trainingsort (höherer Gewallt), statt.
11.2 Einzeltermine (Gespräch, Kurse, Training)
Die aktuelle Gebühr für eine Einzeltrainingsstunde teilt der Trainer auf Anfrage mit.
Einzeltermine können bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden. Bei späteren oder nicht erfolgten Absagen wird der volle Betrag unabhängig vom Grund fällig.
11.3 Geschlossene Kurse (Gruppenkurse, und -Trainings)
Kursstaffeln können nur als Gesamtes zum Pauschalpreis gebucht und bezahlt werden. Eine anteilige Berechnung für einzelne Termine ist ausgeschlossen.
Geschlossene Kurse können bis zu vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Staffel kostenlos storniert werden. Erfolgt die Stornierung oder der Widerruf später als vier Wochen vor Kursbeginn, sind 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Stornierung oder einem Widerruf weniger als zwei Wochen vor Beginn wird die volle Teilnahmegebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro berechnet, auch wenn ein geeigneter Nachrücker gefunden wird. Bei geschlossenen Kursen mit einer festen Stundenzahl zahlt der Teilnehmer einen Pauschalpreis; versäumte Stunden können weder nachgeholt noch erstattet werden.
Wird ein Kurstermin während einer gebuchten Kursstaffel seitens des Veranstalters abgesagt, so wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin gesucht. Findet sich kein Ersatztermin für die gesamte Trainingsgruppe, wird die Gebühr für die ausgefallene Trainingsstunde nach Möglichkeit mit der nachfolgenden Kursstaffel verrechnet.
Findet keine weitere nachfolgende Kursstaffel statt, wird die Gebühr für die durch den Veranstalter abgesagte Trainingsstunde zurückerstattet.
Vor Beginn einer neuen Kursstaffel teilt der Trainer die möglichen Termine mit. Passt ein Termin dem Kunden nicht, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden, um eine entsprechende Lösung für die Gruppe zu finden. Ein Kursplatz in der neuen Staffel wird nicht automatisch reserviert; nur eine bestätigte Anmeldung garantiert einen Platz.
Der Veranstalter entscheidet über die Einteilung und Zusammensetzung der Gruppen. Die Gruppe soll sich möglichst harmonisch zusammenfügen und auch im Leistungsstand der einzelnen Hunde zusammenpassen.
11.4 Halbtages- und Tagesveranstaltungen (Workshop / Seminare / Gastreferenten)
Bei Stornierungen von Halbtages- und Tagesveranstaltungen (Workshops, Seminare, Gastreferenten) ab Rechnungsdatum bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 30 % der Gebühr als Stornokosten an. Bei Stornierungen bis 3 Wochen vor der Veranstaltung werden 100 % der Gebühr als Stornokosten berechnet.
Bei einer Stornierung oder einem Widerruf nach bestätigter Anmeldung für Halbtages- oder Tagesveranstaltungen wird zusätzlich zu den genannten Bestimmungen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro erhoben, auch wenn ein geeigneter Nachrücker gefunden wird.
11.5 Trainingsferein (Veranstaltungsurlaub)
Nach Eingang der verbindlichen Anmeldung, sowie Teilnahmebestätigung seitens des Veranstalters ist unmittelbar eine Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtgebühr fällig. Erfolgt diese Anzahlung nicht 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Teilnahmebestätigung, kann der Veranstalter fristlos vom Vertrag zurücktreten. Der Restbetrag in Höhe von 75% der Gesamtgebühr ist 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung zu begleichen.
Bei Stornierungen von Trainingsferien seitens des Kunden wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. Bei Stornierung ab 5 Monate vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Gebühr als Stornokosten an. Bei Stornierungen ab 3 Monate vor der Veranstaltung werden 100 % der Gebühr als Stornokosten berechnet.
Für Trainingsferien werden unter Umständen Kontingente bei der jeweiligen Unterkunft reserviert. Möchte der Teilnehmer anderweitig unterkommen wird um Mitteilung bei der Anmeldung gebeten. Es wird insbesondere auf die Bestimmungen unter §10 „Anreise und Unterkunft“ hingewiesen.
Bei einer Stornierung oder einem Widerruf nach bestätigter Anmeldung für Trainingsferien seitens des Kunden wird zusätzlich zu den genannten Gebühren eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro erhoben, auch wenn ein geeigneter Nachrücker gefunden wird.
12 . Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
13 . Schlussbestimmung
Mit der Buchung einer der genannten Veranstaltungen werden diese AGB´s anerkannt.
14 . Gerichtsstand
Amtsgericht Kandel
Stand Oktober 2024